
Ein kleiner Schlüssel zum gelingenden Erfolg!
- Wie gross oder klein soll es werden?
- Erstellen Sie kurz und bündig einfach mal einen ersten Bedürfnis-, Anforderungskatalog.
Dieser Katalog kann laufend angepasst, ergänzt überarbeitet werden.
Ist mit Sicherheit der beste Einstieg in ein gelingendes Bauprojekt. - Erarbeiten Sie mit Ihrer Hausbank frühzeitig eine Kredit-Limite. Wenn Sie Ihr Budget kennen, planen Sie fokussierter und zielgerichteter mit Ihrem Architekten an Ihrem zukünftigen Bauvorhaben.
- Erstellen Sie kurz und bündig einfach mal einen ersten Bedürfnis-, Anforderungskatalog.
- Wie gut möchte Sie Ihr Gebäude und Ihre BewohnerInnen schützen?
- vor der Winterkälte und der Sommerhitze?
- vor äusserer Lärmbelastung und internen Lärmemissionen zwischen zum Beispiel Musikzimmer und Schafzimmer?
- vor Einbruch und Sachbeschädigung?
- vor Elektro-Smog?
- vor überhöhter CO2-Konzentration in der Raumluft?
In den heutigen luftdichten Gebäuden ohne Ritzenlüftung ist der Luftwechsel einzuplanen. Verbrauchte CO2-halte Raumluft ist regelmässig durch frische, sauerstoffhaltige Aussenluft auszutauschen. Dies kann durch regelmässige Fensterlüftung von Hand oder durch eine Komfortlüftung automatisiert erfolgen.
- Was steht im Grundbuch?
- Immobilien, welcher Art auch immer, stehen auf einer Bauparzelle.
- Wir überprüfen für Sie alle Grundbucheinträge. Sämtliche Verpflichtungen, Dienstbarkeiten, Servitute und Baubeschränkungen einer Bauparzelle sind im Grundbuch dokumentiert.
- Was sagen die Bauvorschriften?
- Gibt es eine maximal zulässige Ausnutzungs- und Bebauungs-Ziffer?
- Sind Grünflächen, Parkplätze, Spiel- und Erholungsflächen auszuweisen.
- Sind Nachweise für Energieverbrauch, Lärmschutz, Brandschutz, Erdbebensicherheit, Baugrundbeschaffenheit etc. erforderlich?
- Gibt es Vorschriften seitens Denkmalschutz, Ortsbildschutz oder eine Bundes-Inventarisierung schützenswerter Ortsbilder ISOS?
- Welche Techniken und Energien sind für Heizung und Warmwasser zulässig?
- Was ist zu beachten, um das Abwasser in die Gemeindekanalisation einleiten zu können?
- Wird das Meteorwasser/Dachwasser getrennt vom Schmutzwasser/Abwasser in einem separaten Trennsystem der Gemeinde abgeführt? Oder muss es auf der eigenen Bauparzelle durch Versickerung/Retention dem Grundwasser wieder zugeführt werden?
- Denken Sie an Ihre Nachbarn!
- Es empfiehlt sich, spätestens bevor Sie Ihr Baugesuch bei der Bewilligungsbehörde einreichen, angrenzende Nachbarn persönlich zu begrüssen und sie über Ihr Bauvorhaben zu informieren. Baugesuche werden publiziert und können bei der Bewilligungsbehörde zeitlich befristet, öffentlich eingesehen werden. Direkt betroffene Nachbarn werden üblicherweise zusätzlich schriftlich angeschieben und über die Baupublikation informiert. Während der öffentlichen Einsichtnahme bei der Bewilligungsbehörde können Einsprachen gegen das Bauvorhaben eingereicht werden.
- Denken Sie an die Altlasten!
- Baugrundstücke können im Baugrund unter Umständen verborgen Altlasten enthalten. Eine sorgfältige Abklärung ist empfohlen.
- Beim Erwerb von bestehenden Liegenschaften ist darauf zu achten, ob damals Schadstoffe wie Asbest etc. verbaut wurden. Ab 1. März 1990 buzw. ab der Übergangsfrist 1. Januar 1995 sind asbesthaltige Stoffe beim Bauen verboten.
- Denken Sie an die Naturgefahren!
- In Gebieten mit Gefahren wie Hangrutsch, Hochwasser, Lawinen etc. oder sogar erhöhte Erdbebengefahr (Nordwestschweiz & Wallis) sind besondere bauliche Massnahmen Vorschrift.
- Steht die Bauparzelle in einer Zone mit natürlicher Radon- oder Arsenbelastung im Baugrund?
- Konsultieren Sie die öffentlich zugänglichen Naturgefahren-Karten.
